Teilnahmebedingungen

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Teilnahmebedingungen für Händlerinnen

Teilnahmebedingungen

Bitte beachte die Teilnahmebedingungen für Händlerinnen und Ausstellerinnen der GEEKWORLD.

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1. Anmeldung & Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular. Mit Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Veranstaltenden wird die Anmeldung verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2. Standvergabe & Platzierung

Die Standvergabe erfolgt ausschließlich durch die Veranstaltenden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

3. Standgröße & Standpersonal

Ein Standfeld hat eine Größe von 2 x 2 m (inkl. 1 Tisch und 1 Stuhl).

  • Bei der Miete von 1–2 Feldern sind maximal 2 Personen zur Standbetreuung inklusive.

  • Ab 3 Feldern sind bis zu 3 Personen inklusive.

  • Für zusätzliche Personen ist ein reguläres Besuchsticket erforderlich.

4. Zahlungsbedingungen

Die Standgebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behalten sich die Veranstaltenden das Recht vor, die Teilnahme zu stornieren.

5. Stornierung durch Händler*innen

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich möglich. Es gelten folgende Stornogebühren:

  • Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Standmiete.

  • Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standmiete.

  • Weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Standmiete.

Maßgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Mitteilung. Bei erfolgreicher Weitervergabe des Standplatzes können die Veranstaltenden die Stornogebühr reduzieren. Bei Nichterscheinen ist die gesamte Standgebühr fällig.

6. Absage durch die Veranstaltenden

Im Falle höherer Gewalt oder behördlicher Auflagen kann die Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits gezahlte Standgebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche (z. B. Erstattung von Anreise- oder Unterkunftskosten) bestehen nicht.

7. Auf- & Abbauzeiten

Aufbau:

  • wird noch bekannt gegeben.

Abbau:

  • wird noch bekannt gegeben.

8. Haftung & Versicherung

Händlerinnen und Ausstellerinnen haften für Schäden an ihrem Stand, ihrer Ware sowie gegenüber Dritten. Die Veranstaltenden haften nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl. Für ausreichenden Versicherungsschutz sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Ausstellenden für entstandene Schäden.

9. Sicherheit & Verhalten

Die geltenden Sicherheitsbestimmungen (z. B. Brandschutz) sind einzuhalten. Notausgänge dürfen nicht blockiert werden. Der Verkauf von jugendgefährdenden oder verbotenen Artikeln ist untersagt. Bei Nichtbeachtung kann ein Ausschluss erfolgen.

10. Werbung & Musik

Eigene Werbung am Stand ist erlaubt. Musik oder Lautsprecherdurchsagen sind nicht gestattet.

11. Müllentsorgung

  • Jeder Händlerin ist verpflichtet, den anfallenden Müll eigenständig wieder mitzunehmen.

  • Eine Entsorgung vor Ort ist nicht möglich.

  • Bei Zurücklassen von Müll behalten wir uns vor, eine Reinigungspauschale bzw. eine Strafgebühr zu berechnen.

12. Sonstiges

Die Veranstaltenden behalten sich vor, Änderungen am Programm und an der Hallenplanung vorzunehmen. In Fällen höherer Gewalt (z. B. Pandemie, behördliche Auflagen) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Organisation der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies für die Durchführung erforderlich ist.

14. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstaltenden. Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

Möchtest du noch eine bestimmte Ansprache (z. B. „Sie“ oder „Du“), oder ist diese neutrale Form passend?