Cosplay-Contest
Anmeldung

ANMELDEFORMULAR zum Cosplay-Contest

Melde dich hier für unseren Cosplay-Wettbewerb am 28.12.2025 an. Bitte fülle alle Felder aus und lade deine Referenzbilder hoch.
Das Lesen und Akzeptieren des Regelwerks ist unbedingt erforderlich. Diese findest du unterhalb des Formulars.

Bitte beachte, dass du dich nur bis zum 22.12.2025 – 0:00 Uhr anmelden kannst.

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REGELWERK

Cosplay-Contest

GEEKWORLD, 28.12.2025, Maimarkthalle Mannheim

Regelwerk Cosplay-Contest

Letztes Update: 15.12.2025

  1. Allgemeines
    • Die Teilnahme am GEEKWORLD Cosplay-Contest ist ausschließlich als Einzel-Kandidat/-Kandidatin möglich.
    • Die Teilnehmenden müssen eine gültige Eintrittskarte für die GEEKWORLD am 28.12.2025 besitzen. Den Teilnehmenden des Contests werden keine Eintrittskarten zur Verfügung gestellt. Auch etwaige Anreise- oder Parkkosten werden nicht erstattet.
    • Teilnehmende müssen zum Zeitpunkt des GEEKWORLD Cosplay-Contest 16 Jahre alt sein. Sind sie dies nicht, sind sie dazu verpflichtet die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese muss nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, die per E-Mail versandt wird, an die Organisatoren der GEEKWORLD übermittelt werden. (kontakt@geekworld-germany.de)
    • Im Rahmen des GEEKWORLD Cosplay-Contest stehen 15 Startplätze zur Verfügung.
    • Die Teilnahme zum GEEKWORLD Cosplay-Contest erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf GEEKWORLD-germany.de. Anmeldeschluss zum GEEKWORLD Cosplay-Contest ist Montag, 22. Dezember 2025, 23:59 Uhr. Das Ausfüllen des Anmeldeformulars garantiert keine Teilnahme am Contest. Die Anmeldung wird durch den Erhalt der Teilnahmebestätigung bindend.
    • Sollten mehr als 15 Anmeldungen eingegangen sein, nimmt die Jury des GEEKWORLD Cosplay-Contest eine Vorauswahl vor.
    • Der Versand der Teilnahmebestätigungen erfolgt bis zum 24. Dezember 2025.
  2. Bewertungskriterien

Die Gewichtung der Bewertungskriterien lautet wie folgt:

Kostüm: 70%

Bühnenpräsentation: 20%

Publikumsreaktion: 10%

  1. Kostüme und Requisiten
    • Die Kostüme für den GEEKWORLD Cosplay-Contest müssen von den Teilnehmenden selbst hergestellt sein. Sie dürfen nicht fertig gekauft oder als Auftragsarbeit von Dritten hergestellt worden sein. Kleinere Accessoires wie z.B. Knöpfe sowie Schuhe und Basis-Perücken dürfen gekauft sein.
    • Die Kostüme sämtlicher im GEEKWORLD Cosplay-Contest dargestellten Figuren müssen Brust und Intimbereich ausreichend bedecken.
    • Kostüme, die bereits in nationalen oder internationalen Wettbewerben prämiert worden sind, sind beim GEEKWORLD Cosplay-Contest nicht zulässig.
    • Zu jedem Kostüm muss ein Referenzbild der Figur eingesendet werden. (Siehe Punkt 3. Referenzbilder.)
    • Es sind ausschließlich offizielle Charaktere aus publizierten Comics, Cartoons, Anime, Manga, Videospielen, TV-Serien, Filmen sowie Musicals zugelassen. Die Teilnahme von Fan- oder Eigenkreationen sowie genderbent Versionen von Charakteren ist nicht gestattet.
    • Als Requisiten für Cosplays sind lediglich stumpfe Replika zugelassen. Scharfe bzw. echte Waffen sind nicht gestattet. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
    • Es dürfen keine lebenden Tiere mitgebracht werden.
    • Bühnendekoration mit Ausnahme kleiner Requisiten, die von einem GEEKWORLD Cosplay-Contest-Helfer auf der Bühne platziert werden können, ist nicht gestattet. Es dürfen maximal zwei kleine Requisiten pro Kandidat/Kandidatin eingesetzt werden.
    • Kleine Requisiten dürfen die Maße von 30 cm x 50 cm x 30 cm (Breite x Höhe x Tiefe) sowie ein Gewicht von 3 kg nicht überschreiten. Sie sollten nicht leicht zerlegbar oder zerbrechlich sein.
    • Zusätzlich zu kleinen Requisiten, dürfen lediglich Handrequisiten auf die Bühne gebracht werden, die auch auf dem eingereichten Referenzbild sichtbar sind.
    • Der Veranstalter behält es sich vor, einzelne Waffen, Bühnen- oder Handrequisiten beim Wettbewerb nicht zuzulassen.
  2. Referenzbilder
    • Pro Kandidat/Kandidatin ist als Referenz eine PDF-Datei in DIN-A4-Größe einzureichen. Collagen sind zulässig. Die Referenz sollte den Charakter vollständig zeigen und aus dem Originalmaterial stammen, dem Charakter zugehörig ist. Das Einreichen von Fanart als Referenzbilder ist nicht gestattet. Die Maximalgröße pro Referenzblatt beträgt 5 MB.
    • Die Referenzbilder müssen von den Teilnehmenden bei Anmeldung zum GEEKWORLD Cosplay-Contest über die Anmeldemaske geuploaded und eingereicht werden.
    • Kostüme werden ausschließlich anhand der Referenz bewertet.
    • Nachträgliche Änderungen an der eingereichten Referenz sind nach Einreichung nicht mehr möglich.
  1. Audiodateien
    • Zur Präsentation des Kostüms auf der Bühne im Rahmen des GEEKWORLD Cosplay-Contest, können keine persönlichen Audiodateien eingereichtwerden. Die Organisation des GEEKWORLD Cosplay-Contest stellt jedem Teilnehmenden Musik für die Catwalk-Präsentation zur Verfügung. Die maximale Auftrittszeit beträgt 30 Sekunden. Sie darf nicht überschritten werden.
    • Es können keine Mikrofone für den Auftritt verwendet werden.
  1. Auftritt
    • Die Auftrittszeit pro Kandidat/Kandidatin beträgt 30 Sekunden. Ein klassischer Skit wird zur Teilnahme am GEEKWORLD Cosplay-Contest nicht
      vorausgesetzt. Es handelt sich um eine Kostümpräsentation im Catwalk-Format wobei drei Posen erforderlich sind.
    • Die Bühne darf nicht verunreinigt verlassen werden. Der Einsatz von Konfetti, Glitter, Luftschlangen, etc. ist nicht zugelassen.
    • Der Einsatz von Flüssigkeiten (z.B. Seifenblasen), Feuer, Trockeneis, offenen Flammen und Pyrotechnik ist nicht zugelassen.
    • Die GEEKWORLD ist ein Event für die ganze Familie. Darstellungen von Sex-,extremen Gewaltszenen oder Selbstverstümmelung ist nicht erlaubt.
    • Im Backstage-Bereich sowie auf der Bühne sind keine eigenen Helfer zugelassen. 
    • Jury und Publikum dürfen nicht aktiv in den Auftritt einbezogen werden. Das Werfen von Gegenständen ins Publikum ist verboten.
  1. Ablauf des Wettbewerbs vor Ort
    • Den Anweisungen des GEEKWORLD Cosplay-Contest-Teams ist Folge zu leisten.
    • Der GEEKWORLD Cosplay-Contest besteht aus drei Komponenten: Einem Prejudgeing zur handwerklichen Bewertung der Kostüme, einer Bühnenpräsentation des Kostüms sowie einer Siegerehrung. Alle Programmpunkte finden am 28.12.2025 statt.
    • Die Teilnehmenden müssen pünktlich zum Prejudgeing sowie zur Bühnenpräsentation anwesend sein. Sind Kandidaten/Kandidatinnen nicht pünktlich anwesend, werden sie automatisch disqualifiziert. Der genaue Zeit-, Ablauf- und Lageplan wird im Zuge der Teilnahmebestätigungen an die Teilnehmenden versendet.
    • Die Teilnehmenden haben im Rahmen des Prejudgeing 2:30 Minuten Zeit, der Jury Ihr Kostüm zu präsentieren. Die Zeit pro teilnehmender Person orientiert sich am Standard nationaler und internationaler Cosplay Wettbewerbe.
    • Die Ehrung der Sieger/Siegerinnen findet nach dem finalen Rückzug und Beratschlagen der Jury statt. Um Preise entgegen zu nehmen, müssen die Teilnehmenden zur Siegerehrung anwesend sein. Eine postalische Nachlieferung etwaiger Preise ist ausgeschlossen.
  2. Sonstiges
    • Das Team des GEEKWORLD Cosplay-Contest behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen.
    • Der Veranstalter und dessen Partner übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen oder selbstverschuldete Unfälle.
    • Das Nichteinhalten der Regeln kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
    • Während des GEEKWORLD Cosplay-Contest werden Foto, Audio- und Videoaufnahmen erstellt. Mit Abwenden des Anmeldeformulars stimmen Teilnehmende zu, dass jegliches Material der GEEKWORLD und deren Partnern ohne zeitliche, räumliche oder andere Einschränkungen und ohne monetäre Vergütung verwendet und weitergegeben werden darf.
    • Es gilt die Hausordnung der GEEKWORLD sowie der Maimarkthalle Mannheim.
    • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Mach mit beim Cosplay-Contest der GEEKWORLD-Winter 2025 und präsentiere dein selbstgeschneidertes Kostüm

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