Cosplay-Contest
Anmeldung

Sei ein Teil der fantastischen Show

ANMELDEFORMULAR zum Cosplay-Contest

Melde dich hier für unseren Cosplay-Wettbewerb am 15.06.2025 an. Bitte fülle alle Felder aus und lade deine Referenzbilder als DIN A4-PDF hoch.
Das Lesen und Akzeptieren des Regelwerks ist unbedingt erforderlich. Diese findest du unterhalb des Formulars.

    Bitte gib die korrekte URL deiner Accounts ein. Du kannst mehrere URL's mit einem Leerzeichen dazwischen eingeben.

    Bitte beachte für dieses Feld eine maximale Zeichenlänge von 200.

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    REGELWERK

    Cosplay-Contest

    GEEKWORLD, 15.06.2025, Rhein-Neckar-Zentrum Viernheim

    Regelwerk Cosplay-Contest

     

    Letztes Update: 13.03.2025

     

    1. Allgemeines
      • Die Teilnahme am GEEKWORLD Cosplay-Contest ist ausschließlich als Einzel-Kandidat/-Kandidatin möglich.
      • Die Teilnehmenden müssen eine gültige Eintrittskarte für die GEEKWORLD am 15.06.2025 besitzen. Den Teilnehmenden des Contests werden keine Eintrittskarten zur Verfügung gestellt. Auch etwaige Anreise- oder Parkkosten werden nicht erstattet.
      • Teilnehmende müssen zum Zeitpunkt des GEEKWORLD Cosplay-Contest 18 Jahre alt sein. Sind sie dies nicht, sind sie dazu verpflichtet die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese muss nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, die per E-Mail versandt wird, an die Organisatoren der GEEKWORLD übermittelt werden. ([email protected])
      • Im Rahmen des GEEKWORLD Cosplay-Contest stehen 20 Startplätze zur Verfügung.
      • Die Teilnahme zum GEEKWORLD Cosplay-Contest erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf GEEKWORLD-germany.de. Anmeldeschluss zum GEEKWORLD Cosplay-Contest ist Sonntag, 4. Mai 2025, 23:59 Uhr. Das Ausfüllen des Anmeldeformulars garantiert keine Teilnahme am Contest. Die Anmeldung wird durch den Erhalt der Teilnahmebestätigung bindend.
      • Sollten mehr als 20 Anmeldungen eingegangen sein, nimmt die Jury des GEEKWORLD Cosplay-Contest eine Vorauswahl vor.
      • Der Versand der Teilnahmebestätigungen erfolgt bis zum 12. Mai 2025.
    2. Bewertungskriterien

    Die Gewichtung der Bewertungskriterien lautet wie folgt:

    Kostüm: 70%

    Bühnenpräsentation: 20%

    Publikumsreaktion: 10%

    1. Kostüme und Requisiten
      • Die Kostüme für den GEEKWORLD Cosplay-Contest müssen von den Teilnehmenden selbst hergestellt sein. Sie dürfen nicht fertig gekauft oder als Auftragsarbeit von Dritten hergestellt worden sein. Kleinere Accessoires wie z.B. Knöpfe sowie Schuhe und Basis-Perücken dürfen gekauft sein.
      • Die Kostüme sämtlicher im GEEKWORLD Cosplay-Contest dargestellten Figuren müssen Brust und Intimbereich ausreichend bedecken.
      • Kostüme, die bereits in nationalen oder internationalen Wettbewerben prämiert worden sind, sind beim GEEKWORLD Cosplay-Contest nicht zulässig.
      • Zu jedem Kostüm muss ein Referenzbild der Figur eingesendet werden. (Siehe Punkt 3. Referenzbilder.)
      • Es sind ausschließlich offizielle Charaktere aus publizierten Comics, Cartoons, Anime, Manga, Videospielen, TV-Serien, Filmen sowie Musicals zugelassen. Die Teilnahme von Fan- oder Eigenkreationen ist nicht gestattet.
      • Als Requisiten für Cosplays sind lediglich stumpfe Replika zugelassen. Scharfe bzw. echte Waffen sind nicht gestattet. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
      • Es dürfen keine lebenden Tiere mitgebracht werden.
      • Bühnendekoration mit Ausnahme kleiner Requisiten, die von einem GEEKWORLD Cosplay-Contest-Helfer auf der Bühne platziert werden können, ist nicht gestattet. Es dürfen maximal zwei kleine Requisiten pro Kandidat/Kandidatin eingesetzt werden.
      • Kleine Requisiten dürfen die Maße von 30 cm x 50 cm x 30 cm (Breite x Höhe x Tiefe) sowie ein Gewicht von 3 kg nicht überschreiten. Sie sollten nicht leicht zerlegbar oder zerbrechlich sein.
      • Zusätzlich zu kleinen Requisiten, dürfen lediglich Handrequisiten auf die Bühne gebracht werden, die auch auf dem eingereichten Referenzbild sichtbar sind.
      • Der Veranstalter behält es sich vor, einzelne Waffen, Bühnen- oder Handrequisiten beim Wettbewerb nicht zuzulassen.
    2. Referenzbilder
      • Pro Kandidat/Kandidatin ist als Referenz eine PDF-Datei in DIN-A4-Größe einzureichen. Collagen sind zulässig. Die Referenz sollte den Charakter vollständig zeigen und aus dem Originalmaterial stammen, dem Charakter zugehörig ist. Das Einreichen von Fanart als Referenzbilder ist nicht gestattet. Die Maximalgröße pro Referenzblatt beträgt 5 MB.
      • Die Referenzbilder müssen von den Teilnehmenden bei Anmeldung zum GEEKWORLD Cosplay-Contest über die Anmeldemaske geuploaded und eingereicht werden.
      • Kostüme werden ausschließlich anhand der Referenz bewertet.
      • Nachträgliche Änderungen an der eingereichten Referenz sind nach Einreichung nicht mehr möglich.
    1. Audiodateien
      • Zur Präsentation des Kostüms auf der Bühne im Rahmen des GEEKWORLD Cosplay-Contest, kann eine persönliche Audiodatei eingereicht werden. Sie darf die Länge der maximalen Auftrittszeit (60 Sekunden) nicht überschreiten und muss als fertig geschnittene MP3-Datei eingereicht werden. Die Datei wird ab Beginn des Auftritts abgespielt.
      • Das Einreichen der persönlichen Audiotdatei erfolgt im Nachgang zum Versand der Teilnahmebestätigungen. Im Zuge der E-Mail wird ebenfalls ein Einsendeschluss für persönliche Audiodateien an die Teilnehmenden kommuniziert.
      • Es können keine Mikrofone für den Auftritt verwendet werden. Sollten Stimmen eingesetzt werden, müssen diese direkt in die einzureichende, persönliche Audiodatei integriert werden.
      • Nachträgliche Änderungen an der persönlichen Audiodatei sind nach Einreichung nicht mehr möglich.
      • Reichen Teilnehmende bis zum kommunizierten Einsendeschluss keine persönliche Audiodatei ein, behält sich das Team des GEEKWORLD Cosplay-Contest vor, eigene Hintergrundmusik auszuwählen und abzuspielen.
    1. Auftritt
      • Die Auftrittszeit pro Kandidat/Kandidatin beträgt 60 Sekunden. Es steht den Teilnehmenden frei, kleine Requisiten sowie auf der Referenz abgebildete Handrequisiten zur besseren Präsentation des Kostüms einzusetzen. Ein klassischer Skit wird zur Teilnahme am GEEKWORLD Cosplay-Contest nicht vorausgesetzt.
      • Die Bühne darf nicht verunreinigt verlassen werden. Der Einsatz von Konfetti, Glitter, Luftschlangen, etc. ist nicht zugelassen.
      • Der Einsatz von Flüssigkeiten (z.B. Seifenblasen), Feuer, Trockeneis, offenen Flammen und Pyrotechnik ist nicht zugelassen.
      • Die GEEKWORLD ist ein Event für die ganze Familie. Darstellungen von Sex-, extremen Gewaltszenen oder Selbstverstümmelung ist nicht erlaubt.
      • Im Backstage-Bereich sowie auf der Bühne sind keine eigenen Helfer zugelassen. Die Position von kleinen Requisiten erfolgt durch das Team des GEEKWORLD Cosplay-Contest.
      • Jury und Publikum dürfen nicht aktiv in den Auftritt einbezogen werden. Das Werfen von Gegenständen ins Publikum ist verboten.
    1. Ablauf des Wettbewerbs vor Ort
      • Den Anweisungen des GEEKWORLD Cosplay-Contest-Teams ist Folge zu leisten.
      • Der GEEKWORLD Cosplay-Contest besteht aus zwei Komponenten: Einem Prejudgeing zur handwerklichen Bewertung der Kostüme sowie einer Bühnenpräsentation des Kostüms in Catwalk-Form. Beide finden am 15. Juni 2026 statt.
      • Die Teilnehmenden müssen pünktlich zum Prejudgeing sowie zur Bühnenpräsentation anwesend sein. Sind Kandidaten/Kandidatinnen nicht pünktlich anwesend, werden sie automatisch disqualifiziert. Der genaue Zeit-, Ablauf- und Lageplan wird im Zuge der Teilnahmebestätigungen an die Teilnehmenden versendet.
      • Die Ehrung der Sieger/Siegerinnen findet im direkten Anschluss zur Bühnenpräsentation des GEEKWORLD Cosplay-Contest statt. Eine postalische Nachlieferung etwaiger Preise ist ausgeschlossen.
    2. Sonstiges
      • Das Team des GEEKWORLD Cosplay-Contest behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen.
      • Der Veranstalter und dessen Partner übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen oder selbstverschuldete Unfälle.
      • Das Nichteinhalten der Regeln kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
      • Während des GEEKWORLD Cosplay-Contest werden Foto, Audio- und Videoaufnahmen erstellt. Mit Abwenden des Anmeldeformulars stimmen Teilnehmende zu, dass jegliches Material der GEEKWORLD und deren Partnern ohne zeitliche, räumliche oder andere Einschränkungen und ohne monetäre Vergütung verwendet und weitergegeben werden darf.
      • Es gilt die Hausordnung der GEEKWORLD sowie des Rhein-Neckar-Zentrums Viernheim.
      • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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