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REGELWERK

Cosplay-Contest

Regelwerk Cosplay-Contest-Samstag

Letztes Update: 30.03.2026

1. Allgemeines

  • Die Teilnahme am GEEKWORLD Cosplay-Contest-Samstag ist für Einzelpersonen, Duos und Dreier-Gruppen möglich.
  • Die Teilnehmenden müssen eine gültige Eintrittskarte für die GEEKWORLD am 13.06.2026 besitzen. Den Teilnehmenden des Contests werden keine Eintrittskarten zur Verfügung gestellt. Auch etwaige Anreise- oder Parkkosten werden nicht erstattet.
  • Teilnehmende müssen zum Zeitpunkt des GEEKWORLD Cosplay-Contest 12 Jahre alt sein. Sind sie jünger als 16, sind sie dazu verpflichtet, die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese muss nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, die per E-Mail versendet wird, an die Organisatoren der GEEKWORLD übermittelt werden. (kontakt@geekworld-germany.de)
  • Im Rahmen des GEEKWORLD Cosplay-Contest stehen 15 Startplätze zur Verfügung.
  • Die Teilnahme zum GEEKWORLD Cosplay-Contest erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf GEEKWORLD-germany.de. Anmeldeschluss zum GEEKWORLD Cosplay-Contest ist Montag, 25.05.2026, 23:59 Uhr. Das Ausfüllen des Anmeldeformulars garantiert keine Teilnahme am Contest. Die Anmeldung wird durch den Erhalt der Teilnahmebestätigung bindend.
  • Sollten mehr als 15 Anmeldungen eingegangen sein, nimmt die GEEKWORLD eine Vorauswahl vor.
  • Der Versand der Teilnahmebestätigungen erfolgt bis zum 29.05.2026

2. Bewertungskriterien

Es gibt drei Preiskategorien mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • Best Performance
    Fokus auf Bühnenpräsenz, Darstellung des Charakters und Unterhaltung.
  • Best Make-up
    Bewertung von Gesichts-Make-up, Effekten und Detailtreue.
  • Best Craftsmanship
    Fokus auf handwerkliche Umsetzung,Genauigkeit und Aufwertung des Kostüms.
  • Zusätzlich fließt auch die Publikumsreaktion auf euren Auftritt in die Gesamtbewertung ein.

3. Kostüme und Requisiten

  • Die Kostüme für den GEEKWORLD Cosplay-Contest können gekauft oder selbst hergestellt sein. 
  • Die Kostüme sämtlicher im GEEKWORLD Cosplay-Contest dargestellten Figuren müssen Brust und Intimbereich ausreichend bedecken.
  • Kostüme, die bereits in nationalen oder internationalen Wettbewerben prämiert worden sind, sind beim GEEKWORLD Cosplay-Contest nicht zulässig.
  • Zu jedem Kostüm muss ein Referenzbild der Figur eingesendet werden. (Siehe Punkt 4. Referenzbilder.)
  • Als Requisiten für Cosplays sind lediglich stumpfe Replika zugelassen. Scharfe bzw. echte Waffen sind nicht gestattet. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
  • Es dürfen keine lebenden Tiere mitgebracht werden.
  • Bühnendekoration mit Ausnahme kleiner Requisiten, die von einem GEEKWORLD Cosplay-Contest-Helfer auf der Bühne platziert werden können, ist nicht gestattet. Es dürfen maximal zwei kleine Requisiten pro Kandidat/Kandidatin eingesetzt werden.
  • Kleine Requisiten dürfen die Maße von 30 cm x 50 cm x 30 cm (Breite x Höhe x Tiefe) sowie ein Gewicht von 3 kg nicht überschreiten. Sie sollten nicht leicht zerlegbar oder zerbrechlich sein.
  • Zusätzlich zu kleinen Requisiten, dürfen lediglich Handrequisiten auf die Bühne gebracht werden, die auch auf dem eingereichten Referenzbild sichtbar sind.
  • Der Veranstalter behält es sich vor, einzelne Waffen, Bühnen- oder Handrequisiten beim Wettbewerb nicht zuzulassen.

4. Referenzbilder

  • Pro Kandidat/Kandidatin ist als Referenz eine PDF-Datei in DIN-A4-Größe einzureichen. Collagen sind zulässig. Die Referenz sollte den Charakter vollständig zeigen. 
  • Die Referenzbilder müssen von den Teilnehmenden bei Anmeldung zum GEEKWORLD Cosplay-Contest über die Anmeldemaske geuploaded und eingereicht werden.
  • Kostüme werden ausschließlich anhand der Referenz bewertet.
  • Nachträgliche Änderungen an der eingereichten Referenz sind nach Einreichung nicht mehr möglich.

 5. Audiodateien

  • Zur Präsentation des Kostüms auf der Bühne im Rahmen des GEEKWORLD Cosplay-Contest, kann eine persönliche Audiodatei eingereicht werden. Sie darf die Länge der maximalen Auftrittszeit (60 Sekunden Einzelperson, 120 Sekunden Duos und Dreier-Gruppen) nicht überschreiten und muss als fertig geschnittene MP3-Datei eingereicht werden. 
  • Die Datei wird ab Beginn des Auftritts abgespielt. 
  • Das Einreichen der persönlichen Audiodatei erfolgt im Nachgang zum Versand der Teilnahmebestätigungen. Im Zuge der E-Mail wird ebenfalls ein Einsendeschluss für persönliche Audiodateien an die Teilnehmenden kommuniziert.
  • Es können Mikrofone für den Auftritt verwendet werden. 
  • Nachträgliche Änderungen an der persönlichen Audiodatei sind nach Einreichung nicht mehr möglich.
  • Reichen Teilnehmende bis zum kommunizierten Einsendeschluss keine persönliche Audiodatei ein, behält sich das Team des GEEKWORLD Cosplay-Contest vor, eigene Hintergrundmusik auszuwählen und abzuspielen.

6. Auftritt

  • Die Auftrittszeit pro Kandidat/Kandidatin beträgt 60 Sekunden für Einzelpersonen und 120 Sekunden für Duos und Dreier-Gruppen.
  • Die Bühne darf nicht verunreinigt verlassen werden. Der Einsatz von Konfetti, Glitter, Luftschlangen, etc. ist nicht zugelassen.
  • Der Einsatz von Flüssigkeiten (z.B. Seifenblasen), Feuer, Trockeneis, offenen Flammen und Pyrotechnik ist nicht zugelassen.
  • Die GEEKWORLD ist ein Event für die ganze Familie. Darstellungen von Sex-,extremen Gewaltszenen oder Selbstverstümmelung ist nicht erlaubt.
  • Im Backstage-Bereich sowie auf der Bühne sind keine eigenen Helfer zugelassen. 
  • Jury und Publikum dürfen nicht aktiv in den Auftritt einbezogen werden. Das Werfen von Gegenständen ins Publikum ist verboten.

7. Ablauf des Wettbewerbs vor Ort

  • Den Anweisungen des GEEKWORLD Cosplay-Contest-Teams ist Folge zu leisten.
  • Der GEEKWORLD Cosplay-Contest besteht aus zwei Komponenten: Einer Bühnenpräsentation des Kostüms sowie einer Siegerehrung. Alle Programmpunkte finden am 13.06.2026 statt.
  • Die Teilnehmenden müssen pünktlich zur Bühnenpräsentation anwesend sein. Sind Kandidaten/Kandidatinnen nicht pünktlich anwesend, werden sie automatisch disqualifiziert. Der genaue Zeit-, Ablauf- und Lageplan wird im Zuge der Teilnahmebestätigungen an die Teilnehmenden versendet.
  • Die Ehrung der Sieger/Siegerinnen findet nach dem finalen Rückzug und Beratschlagen der Jury statt. Um Preise entgegenzunehmen, müssen die Teilnehmenden zur Siegerehrung anwesend sein. Eine postalische Nachlieferung etwaiger Preise ist ausgeschlossen.

8. Sonstiges

  • Das Team des GEEKWORLD Cosplay-Contest behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen.
  • Der Veranstalter und dessen Partner übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen oder selbstverschuldete Unfälle.
  • Das Nichteinhalten der Regeln kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
  • Während des GEEKWORLD Cosplay-Contest werden Foto, Audio- und Videoaufnahmen erstellt. Mit Absenden des Anmeldeformulars stimmen Teilnehmende zu, dass jegliches Material der GEEKWORLD und deren Partnern ohne zeitliche, räumliche oder andere Einschränkungen und ohne monetäre Vergütung verwendet und weitergegeben werden darf.
  • Es gelten die Hausordnung der GEEKWORLD sowie der Maimarkthalle Mannheim.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Regelwerk Cosplay-Contest-Sonntag

Letztes Update: 30.03.2026

1. Allgemeines

  • Die Teilnahme am GEEKWORLD Cosplay-Contest-Sonntag ist ausschließlich als Einzel-Kandidat/-Kandidatin möglich.
  • Die Teilnehmenden müssen eine gültige Eintrittskarte für die GEEKWORLD am 14.06.2026 besitzen. Den Teilnehmenden des Contests werden keine Eintrittskarten zur Verfügung gestellt. Auch etwaige Anreise- oder Parkkosten werden nicht erstattet.
  • Teilnehmende müssen zum Zeitpunkt des GEEKWORLD Cosplay-Contest 16 Jahre alt sein. Sind sie dies nicht, sind sie dazu verpflichtet, die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese muss nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, die per E-Mail versendet wird, an die Organisatoren der GEEKWORLD übermittelt werden. (kontakt@geekworld-germany.de)
  • Im Rahmen des GEEKWORLD Cosplay-Contest stehen 15 Startplätze zur Verfügung.
  • Die Teilnahme zum GEEKWORLD Cosplay-Contest erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf GEEKWORLD-germany.de. Anmeldeschluss zum GEEKWORLD Cosplay-Contest ist Montag, 25.05.2026, 23:59 Uhr. Das Ausfüllen des Anmeldeformulars garantiert keine Teilnahme am Contest. Die Anmeldung wird durch den Erhalt der Teilnahmebestätigung bindend.
  • Sollten mehr als 15 Anmeldungen eingegangen sein, nimmt die Jury des GEEKWORLD Cosplay-Contest eine Vorauswahl vor.
  • Der Versand der Teilnahmebestätigungen erfolgt bis zum 29.05.2026

2. Bewertungskriterien

Die Gewichtung der Bewertungskriterien lautet wie folgt:

  • Kostüm: 70%
  • Bühnenpräsentation: 20%
  • Publikumsreaktion: 10%

3. Kostüme und Requisiten

  • Die Kostüme für den GEEKWORLD Cosplay-Contest müssen von den Teilnehmenden zu 70% selbst hergestellt sein. Sie dürfen nicht fertig gekauft oder als Auftragsarbeit von Dritten hergestellt worden sein. Kleinere Accessoires wie z.B. Knöpfe sowie Schuhe, Strumpfhosen und Basis-Perücken dürfen gekauft sein.
  • Die Kostüme sämtlicher im GEEKWORLD Cosplay-Contest dargestellten Figuren müssen Brust und Intimbereich ausreichend bedecken.
  • Kostüme, die bereits in nationalen oder internationalen Wettbewerben prämiert worden sind, sind beim GEEKWORLD Cosplay-Contest nicht zulässig.
  • Zu jedem Kostüm muss ein Referenzbild der Figur eingesendet werden. (Siehe Punkt 4. Referenzbilder.)
  • Als Requisiten für Cosplays sind lediglich stumpfe Replika zugelassen. Scharfe bzw. echte Waffen sind nicht gestattet. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
  • Es dürfen keine lebenden Tiere mitgebracht werden.
  • Bühnendekoration mit Ausnahme kleiner Requisiten, die von einem GEEKWORLD Cosplay-Contest-Helfer auf der Bühne platziert werden können, ist nicht gestattet. Es dürfen maximal zwei kleine Requisiten pro Kandidat/Kandidatin eingesetzt werden.
  • Kleine Requisiten dürfen die Maße von 30 cm x 50 cm x 30 cm (Breite x Höhe x Tiefe) sowie ein Gewicht von 3 kg nicht überschreiten. Sie sollten nicht leicht zerlegbar oder zerbrechlich sein.
  • Zusätzlich zu kleinen Requisiten, dürfen lediglich Handrequisiten auf die Bühne gebracht werden, die auch auf dem eingereichten Referenzbild sichtbar sind.
  • Der Veranstalter behält es sich vor, einzelne Waffen, Bühnen- oder Handrequisiten beim Wettbewerb nicht zuzulassen.

4. Referenzbilder

  • Pro Kandidat/Kandidatin ist als Referenz eine PDF-Datei in DIN-A4-Größe einzureichen. Collagen sind zulässig. Die Referenz sollte den Charakter vollständig zeigen. Das Einreichen von Fanart als Referenzbilder ist nur bei eigenen Charakteren gestattet. 
  • Die Referenzbilder müssen von den Teilnehmenden bei Anmeldung zum GEEKWORLD Cosplay-Contest über die Anmeldemaske geuploaded und eingereicht werden.
  • Kostüme werden ausschließlich anhand der Referenz bewertet.
  • Nachträgliche Änderungen an der eingereichten Referenz sind nach Einreichung nicht mehr möglich.

5. Audiodateien

  • Zur Präsentation des Kostüms auf der Bühne im Rahmen des GEEKWORLD Cosplay-Contest, kann eine persönliche Audiodatei eingereicht werden. Sie darf die Länge der maximalen Auftrittszeit (60 Sekunden) nicht überschreiten und muss als fertig geschnittene MP3-Datei eingereicht werden. 
  • Die Datei wird ab Beginn des Auftritts abgespielt. 
  • Das Einreichen der persönlichen Audiodatei erfolgt im Nachgang zum Versand der Teilnahmebestätigungen. Im Zuge der E-Mail wird ebenfalls ein Einsendeschluss für persönliche Audiodateien an die Teilnehmenden kommuniziert.
  • Es können Mikrofone für den Auftritt verwendet werden. 
  • Nachträgliche Änderungen an der persönlichen Audiodatei sind nach Einreichung nicht mehr möglich.
  • Reichen Teilnehmende bis zum kommunizierten Einsendeschluss keine persönliche Audiodatei ein, behält sich das Team des GEEKWORLD Cosplay-Contest vor, eigene Hintergrundmusik auszuwählen und abzuspielen.

6. Auftritt

  • Die Auftrittszeit pro Kandidat/Kandidatin beträgt 60 Sekunden.
  • Die Bühne darf nicht verunreinigt verlassen werden. Der Einsatz von Konfetti, Glitter, Luftschlangen, etc. ist nicht zugelassen.
  • Der Einsatz von Flüssigkeiten (z.B. Seifenblasen), Feuer, Trockeneis, offenen Flammen und Pyrotechnik ist nicht zugelassen.
  • Die GEEKWORLD ist ein Event für die ganze Familie. Darstellungen von Sex-,extremen Gewaltszenen oder Selbstverstümmelung ist nicht erlaubt.
  • Im Backstage-Bereich sowie auf der Bühne sind keine eigenen Helfer zugelassen. 
  • Jury und Publikum dürfen nicht aktiv in den Auftritt einbezogen werden. Das Werfen von Gegenständen ins Publikum ist verboten.

7. Ablauf des Wettbewerbs vor Ort

  • Den Anweisungen des GEEKWORLD Cosplay-Contest-Teams ist Folge zu leisten.
  • Der GEEKWORLD Cosplay-Contest besteht aus drei Komponenten: Einem Prejudging zur handwerklichen Bewertung der Kostüme, einer Bühnenpräsentation des Kostüms sowie einer Siegerehrung. Alle Programmpunkte finden am 14.06.2026 statt.
  • Die Teilnehmenden müssen pünktlich zum Prejudging sowie zur Bühnenpräsentation anwesend sein. Sind Kandidaten/Kandidatinnen nicht pünktlich anwesend, werden sie automatisch disqualifiziert. Der genaue Zeit-, Ablauf- und Lageplan wird im Zuge der Teilnahmebestätigungen an die Teilnehmenden versendet.
  • Die Teilnehmenden haben im Rahmen des Prejudging 2:30 Minuten Zeit, der Jury Ihr Kostüm zu präsentieren. Die Zeit pro teilnehmender Person orientiert sich am Standard nationaler und internationaler Cosplay Wettbewerbe.
  • Die Ehrung der Sieger/Siegerinnen findet nach dem finalen Rückzug und Beratschlagen der Jury statt. Um Preise entgegenzunehmen, müssen die Teilnehmenden zur Siegerehrung anwesend sein. Eine postalische Nachlieferung etwaiger Preise ist ausgeschlossen.

8. Sonstiges

  • Das Team des GEEKWORLD Cosplay-Contest behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen.
  • Der Veranstalter und dessen Partner übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen oder selbstverschuldete Unfälle.
  • Das Nichteinhalten der Regeln kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
  • Während des GEEKWORLD Cosplay-Contest werden Foto, Audio- und Videoaufnahmen erstellt. Mit Absenden des Anmeldeformulars stimmen Teilnehmende zu, dass jegliches Material der GEEKWORLD und deren Partnern ohne zeitliche, räumliche oder andere Einschränkungen und ohne monetäre Vergütung verwendet und weitergegeben werden darf.
  • Es gelten die Hausordnung der GEEKWORLD sowie der Maimarkthalle Mannheim.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

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